Donnerstag, 11. August 2016

Das neue Konzept Familienarbeitszeit

Im Juli 2016 wurde durch die Ministerin Schwesig ein neues Konzept zur Familienarbeitszeit vorgelegt. Ziel ist der finanzielle Anreiz für berufstätige Eltern, weiterhin in vollzeitnaher Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig die Familienpflichten zu teilen. Ein Anreiz, der sicher weiter gehen könnte, aber ein guter Ansatz ist.

Voraussetzung für das Familiengeld in Höhe von 300 € ist, dass beide Eltern 80 bis 90 % arbeiten und jüngere Kinder (bis acht Jahre) haben. Zugrunde liegt die Erwägung, dass die Familienpflichten zwischen den Partnern gleichmäßiger aufgeteilt werden sollen - um letztendlich auch die Frauenerwerbsquote wenn vielleicht nicht unbedingt zu erhöhen, so doch zu stabilisieren - und zwar oberhalb eines Geringverdienereinkommens.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Bestrebungen, vor allem zahlungsäumige Väter mit Entzug des Führerscheins zu sanktionieren (eine gute Zusammenfassung dazu hat Christian Schmidt geschrieben) ist es beruhigend, dass man im Zusammenhang mit dem Familiengeld auf positive Bestärkung legt: Bei getrennt lebenden Partnern wird dann das Familiengeld geteilt.

Kinder sind teuer, ein finanzieler Anreiz ist daher nie verkehrt. Die Entwicklung hin zur Aufteilung der Familienpflichten und der beruflichen Pflichten ist absolut der richtige Schritt. Eine Begrenzung für kleinere Kinder ausgerechnet bis acht Jahren erscheint willkürlich und der Grund erschließt sich nicht. Weder ist die Grundschule abgeschlossen noch könnte man in dem Alter von einer erstarkten Selbständigkeit sprechen. Auch danach - und ich möchte explizit das Teenageralter einschileßen - ist die zeitliche Aufmerksamkeit der Eltern notwendig, während das Familieneinkommen für Handyverträge, Fashionexperimente und Gamescom-Karten absolut nicht weniger werden darf. Also bleibt die selbst zusammengereimte Erklärung, dass es irgendwie auch gegenfinanziert werden muss und das große Paket noch nicht drin (oder noch nicht gewollt) ist. Nichts, was man bei Erfolg nicht ändern könnte.

Die 300 € sind gerade für Familien mit geringem Einkommen sehr hilfreich. Man kann natürlich bemängeln, dass Besserverdiendende etwas bekommen, was sie nicht brauchen. Die durch die Bürokratie generierten Kosten, um das zu differenzieren, stehen m.E. aber nicht im Verhältnis zu eine rmöglichen Ersparnis. Die Beispielsberechnungen zeigen neben der Tatsache, dass das Familiengeld finanzielle Nachteile abmildert aber doch noch einmal ganz konkret, wie viel schlechter man als Familie gegenüber kinderlosen Paaren dasteht. Meines Erachtens ein Umstand, der vor dem Hintergrund des großen Achselzuckens bezüglich der Finanzierung von Renten und Pflege ab Generation Babyboomer auch gern endlich einmal in Angriff genommen werden könnte.

Entscheidend für das Gelingen des Modells ist allerdings, wie sehr auch Arbeitgeber bereit sind, vollzeitnahe Teilzeit ihrer Mitarbeterinnen und Mitarbeiter zuzulassen.  Dabei geht es gerade nicht darum, bei gleicher Arbeit weniger zu bezahlen und Überstundenkonten zu befüllen, sondern ein gewisses Maß an Flexibilität zuzulassen. Es muss möglich sein, den Anforderungen der Familie in der frei gewordenen Zeit nachkommen zu können - vielleicht sogar mal mitten am Tag. Dies ist ein schwieriges Thema. Viele Betriebe stellen sich der Herausforderung. Gerade auch die Digitalisierung bietet z.B. mit der Flexibilisierung des Arbeitsortes gutes Möglichkeiten, das Ziel der Vereinbarkeit voran zu bringen. Ohne eine Anpassung der Vorgaben und Pflichten der Arbeitsgesetzte, die in diesem Zusammenhang auch mal mehr Korsett als Schutz sein können, wird es keine gravierenden Veränderungen geben können. Hier ist Unterstützung und ein Voranbringen der Diskussion gefragt.

Ein Anfang ist auch mit diesem Konzept gemacht. Bleibt abzuwarten, wie es wirkt und ob der Arbeitsmarkt es trägt.


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